Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Abschluss des Vertrages (Anmeldung)
Durch das Ausfüllen der Anmeldung und/oder der Vereinbarung zu einem Ersttermin, Einzeltraining, Trainingspaketen oder anderen Leistungen – telefonisch oder schriftlich, kommt ein Vertrag mit der Hundeschule „Spiegelhund“  zu Stande.

§ 2 Bezahlung
Mit der Anmeldung, d.h. mit dem verbindlichen Abschluss des Vertrages gemäß § 1 ist die Zahlung der
Teilnahmegebühr fällig. Die Zahlung erfolgt, je nach Absprache Bar im Anschluss an die Leistung oder nach Rechnungsstellung, innerhalb von 7 Tagen und (sofern es keine weiteren Absprachen dazu gibt) ohne Abzug auf das angegebene Konto:

Magdalena Artowitz-Fehrmann

IBAN DE98300700240580180801

Die Teilnahmegebür für die Trainingspakete (4er/6er/8er) ist im Voraus, nach Rechnungsstellung, zu bezahlen.

§3 Pflichten der Hundeschule Spiegelhund
Die Hundeschule verpflichtet sich,
1. dafür zu sorgen, dass alle Fertigkeiten und Kenntnisse, die zum Erreichen des
Unterrichtsziels notwendig sind, vermittelt werden;
2. die Unterrichtsziele den Fähigkeiten der Hunde und deren Ausbildungsstand anzupassen;
3. bei Krankheit oder höhere Gewalt unmittelbar den Ausfall des Termins zu melden und sofern möglich einen
Ersatztermin anzubieten.

§ 4 Pflichten des/der Teilnehmenden
Die/der Teilnehmende verpflichtet sich,
1. den gültigen Impfschutz für den Hund sicherzustellen;
2. eine gültige Tierhalterhaftpflicht Versicherung zu besitzen;
3. bei Verhinderung der Teilnahme mindestens 24 Stunden vorher den Termin abzusagen, ansonsten wird die
volle Gebühr erhoben.

§ 5 Erfolgsgarantie
Eine Erfolgsgarantie kann nicht gegeben werden, da der Erfolg maßgeblich von der Mitarbeit und der
Trainingsintensivität von Hund und Halter abhängig ist.

§6 Rücktritt vom Vertrag

Ein Rücktritt vom Vertrag ist in der Regel nicht vorgesehen, ausstehende Leistungen müssen in Anspruch genommen werden oder in andere von der Hundeschule Spiegelhund angebotene Leistungen eingelöst werden. Der Teilnehmer verpflichtet sich, sich auf Terminvorschläge aktiv zu melden. Die Hundeschule „Spiegelhund” ist nach Nennenung von Terminvorschlägen nicht weiter verpflichtet, sich um die Einlösung zu bemühen. Davon ausgenommen ist das Sonderkündigungsrecht bei gestörten Vertrauensverhältnis. Um von diesen Gebrauch zu machen, ist der Wunsch von den Sonderkündigungsrecht gebrauch zu machen, schriftlich zu erklären und kurz die Gründe dafür zu nennen. Deweiteren läuft die Erstattung wie unter 1. und 2. geannant.

1. Die Erteilung des Unterrichts erfolgt auf Vertrauensbasis. Ist das Vertrauen seitens des Teilnehmers gestört, ist
es diesem jederzeit erlaubt von den Vertrag zurück zu treten. Bereits erhaltene Leistungen werden nicht zurück
erstattet, ausstehende Leistungen werden anteilig zurück erstattet. Die Ansprüche müssen umgehend spätestens
14 Tage nach Austritt geltend gemacht werden.

2. Ist das Vertrauen seitens der Trainerin von „Spiegelhund“ gestört, darf auch diese von dem Vertrag
zurück treten. Dies kann eintreten, wenn der/die Teilnehmer/in sich nicht an die Anweisungen des Trainer/ der
Trainerin hält, der Teilnehmer/ die Teilnehmerin oder deren Hund nachhaltig den Unterricht stört. Bereits
erhaltene Leistungen werden nicht zurück erstattet, ausstehende Leistungen werden anteilig zurück erstattet.

§ 7 Haftung
Die Trainerin haftet nur für Schäden, die von ihr vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden, es sei
denn, es handelt sich um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. In diesen
Fällen haftet die Trainerin auch für Fahrlässigkeit. Die Trainerin haftet nicht für Personen-, Sach-, oder
Vermögensschäden, die durch Anwendung der gezeigten Übungen entstehen, sowie für Schäden, die durch
teilnehmende Hunde entstehen. Jegliche Begleitpersonen sind durch den Hundeführer von dem
Haftungsausschluss in Kenntnis zu setzen. Die Teilnahme oder der Besuch der Trainings- und Beratungsstunden
erfolgt auf eigenes Risiko. Die Ausbilderin haftet nicht für Schäden, die von Dritten und deren Hunden
herbeigeführt werden. Der Hundeführer haftet für die von ihm und von seinem Hund verursachten Schäden im
Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen allein auch gegenüber Dritten und stellt die Ausbilderin von jeglichen
Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem jeweils gebuchten Angebot frei.

§8 Lichtbilder und Videofilme
Die Teilnehmer*innen gestatten der Hundeschule „Spiegelhund“ die Anfertigung von Lichtbildern und Videofilmen.
Diese können ggf. auch innerhalb von Vorträgen und Seminaren gezeigt werden oder auf der eigenen Webseite & Social media
Plattform veröffentlicht werden. Natürlich nur, wenn ausschließlich der Hund und keine Personen auf den Aufnahmen zu sehen sind.
Lichtbilder und Videoaufnahmen, die durch die Teilnehmer oder deren Begleitpersonen entstehen, dürfen lediglich für private Zwecke genutzt werden. Sie dürfen nicht vervielfältig, in sozialen medien gezeigt oder anders öffentlich genutzt werden.

§9 Unterlagen
Ausgegebene Unterlagen/Skripte/Trainingspläne unterliegen dem Urheberrecht und sind nur für den eigenen,
privaten Gebrauch gedacht, eine Weitergabe oder Veröffentlichung ist unzulässig.

§10 Sonstiges
Sollten einzelne Klauseln dieser AGB rechtsunwirksam sein, so bleiben die restlichen Bestimmungen hiervon
unberührt und die AGB als solche wirksam. Im Fall der Unwirksamkeit einzelner Klauseln oder für nicht in diesen
AGB benannte Bestimmungen gelten die jeweiligen gesetzlichen Vorschriften.